Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
stellt auf Ihrer Website eine Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten zur Verfügung.

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt Hinweise
zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen
und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.
Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benut-
zung ein

Download der Broschüre:
DGUV Information 208-016