Richtlinien zur Benutzung von Leitern

Die maximale Nutzlast der jeweiligen Leiter darf nicht überschritten werden.

Seitliches hinauslehnen sollte vermieden werden (Unterkörper möglichst zwischen den Holmen halten und mit beiden Beinen auf einer Sprosse stehen).

Nicht von einer Anlegeleiter wegsteigen ohne dass diese zusätzlich gesichert ist. (z.B. Dachrinnenhalter für Anlegeleitern und Abrutsch- und Kippsicherung).

Stehleitern dürfen nicht als Aufstieg zu einer anderen Ebene benutzt werden.

Die obersten drei Stufen oder Sprossen einer Anlegeleiter dürfen nicht als Standfläche benützt werden.

Die obersten zwei Stufen oder Sprossen einer Stehleiter ohne Plattform und ohne seitliche Haltevorrichtung (Geländer) dürfen nicht als Standfläche benutzt werden.

Die obersten vier Stufen oder Sprossen einer Stehleiter mit aufgesetztem Schiebeteil dürfen nicht als Standfläche benutzt werden.

Leitern sollten aus Sicherheitsgründen nur für leichtere Arbeiten mit kurzer Dauer benutzt bzw. eingesetzt werden.

Für eventuelle Arbeiten unter Spannung oder im Nahbereich elektrischer Freileitungen dürfen keine Leitern benutzt werden die den Strom leiten (z.B. Alu-Leitern).

Leitern dürfen bei ungünstigen Wetterverhältnissen z.B. starkem Wind, Vereisung oder Schneeglätte nicht im Freien benutzt werden.

Um ein Spielen von Kindern auf der Leiter zu verhindern müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Türen und Fenster (jedoch nicht Notausgänge) sollten im Arbeitsbereich von Leitern möglichst verriegelt werden.

Der Auf- bzw. Abstieg von Leitern sollte immer mit dem Gesicht zur Leiter erfolgen.

Beim Auf- bzw. Abstieg von Leitern auf gutes Festhalten achten.

Die Leiter darf nicht als Überbrückung verwendet werden.

Auf geeignetes Schuhwerk muss beim Bestieg der Leiter geachtet werden.

Übermäßige seitliche Belastungen bei Arbeiten auf der Leiter sollten unterbleiben.

Regelmäßige Unterbrechungen des Verbleibes auf der Leiter schützt vor Unfällen durch Müdigkeit usw.

Anlegeleitern die als Zugang zu einer höheren Ebene eingesetzt werden, sollten mindestens 1m über den Anlegepunkt hinausragen und möglichst am Anlegepunkt befestigt werden (z.B. durch Dachrinnenhalter).

Gegenstände, die beim Bestieg der Leiter getragen werden, sollten von Seiten des Gewichtes nicht zu schwer und von Seiten der Flächenmaße leicht zu handhaben sein.

Beim Arbeiten auf einer Leiter muss darauf geachtet werden, dass jegliches Abgleiten vermieden wird (entweder mit einer Hand an der Leiter oder durch Sicherheitsvorkehrungen).

Vor Gebrauch der Leiter

Prüfen Sie, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind eine Leiter zu benutzen (Medikamenteneinnahme, Alkohol- oder Drogenmissbrauch sind Gefahrengrundlage zur Gefährdung der Sicherheit).

Eine neue Leiter sollte vor der ersten Benutzung auf den Zustand und die Funktion aller Teile geprüft werden. Evtl. lose mitgelieferte Teile (z.B. Quertraversen) müssen vor der Benutzung laut Montageanleitung angebracht werden.

Es empfiehlt sich vor Beginn jedes Arbeitstages, an dem die Leiter benutzt wird, eine Sichtprüfung auf Beschädigungen durchzuführen.

Laut Gesetzgeber ist für gewerbliche Benutzer von Leitern eine regelmäßige Überprüfung sämtlicher Leitern im Unternehmen durch eine hierfür befähigte Person durchzuführen. Diese Prüfungen sind in einem für jede Leiter zugeordneten Kontrollblatt fest zu halten!

Vor Gebrauch einer Leiter muss festgestellt werden, ob diese für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.

Es dürfen keine beschädigten Leitern in Einsatz kommen und auch nicht benutzt werden.

Jegliche Verunreinigungen an Leitern müssen umgehend beseitigt werden (z.B. nasse Farbe, Schmutz, Öl, Schnee usw.).

Vor der Benutzung einer Leiter sollte eine Risikobewertung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden! (Gefährdungsbeurteilung)

In Position bringen und Aufstellen der Leiter

Die zu benutzende Leiter muss in der vorgeschriebenen bzw. richtigen Position aufgestellt werden Z.B. richtiger Anstellwinkel für Anlegeleiter ist 60° - 75° (Sprossen oder Auftritte sollten gegebenenfalls waagerecht sein) Stehleitern müssen vollständig aufgespreizt sein.

Sperreinrichtungen (wenn vorhanden) müssen vor der Benutzung der Leiter eingesetzt sein.

Die Leiter muss auf einem festen und sicheren Untergrund stehen und vor Abrutschen oder Kippen gesichert sein! „Abrutsch- und Kippsicherung, sowie gegebenenfalls Fußspitzen und Fußverlängerung einsetzen.“

Beim Aufstellen der Leiter ist auf das Risiko einer Kollision zu achten, z.B. mit Fußgängern, Fahrzeugen oder Türen. Türen (jedoch nicht Notausgänge) und Fenster im Arbeitsbereich verriegeln, falls möglich.

Alle durch elektrische Betriebsmittel im Arbeitsbereich gegebenen Risiken feststellen, z.B. Hochspannungsfreileitungen oder andere freiliegende elektrische Betriebsmittel.

Die Leiter muss immer auf ihre Füße aufgestellt werden, nicht auf die Sprossen bzw. Stufen.

Die Leiter darf nicht auf rutschigen Flächen aufgestellt werden, (z.B. Eis, blanke Flächen oder deutlich verunreinigte feste Flächen), sofern nicht durch zusätzliche Maßnahmen verhindert wird, dass die Leiter rutscht oder dass die verunreinigten Stellen ausreichend sauber sind. (Abrutsch- und Kippsicherung verhindert jegliches Abrutschen und Kippen der Leiter).

Reparatur und Wartung

Reparaturen und Wartungsarbeiten m Leitern müssen von einer sachkundigen Person und gemäß den Anleitungen des Herstellers entsprechend ausgeführt werden.

Leitern sollen in Übereinstimmung mit den Anleitungen des Herstellers gelagert werden. Insbesondere sind sie gegen schädliche Einflüsse geschützt aufzubewahren.

Gewerblich genutzte Leitern sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfür befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Diese Prüfungen bzw. Prüfergebnisse sind in einem Leitern - Kontrollblatt schriftlich festzuhalten.